§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsver-pflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  2. Die ChOrganisation beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen, der Vorstand legt Gebühren fest.

§ 2 Fristen

  1. Die festgesetzten Beiträge müssen bis zur Chorfahrt des laufenden Semesters oder bis vier Wochen nach Aufnahme in den Verein auf das Vereinskonto eingezahlt werden. Sollte in einem Semester keine Chorfahrt stattfinden, muss der Mitgliedsbeitrag bis zum 8. Mittwoch des laufenden Semesters bzw. zum geplanten Chorfahrt-Termin gezahlt werden.

§ 3 Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5 € pro Semester.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder beträgt 0 €.
  3. Die freiwillige Zahlung eines höheren Mitgliedsbeitrages ist möglich.
  4. Eine eindeutig gekennzeichnete Überweisung des Mitgliedbeitrages wird als Vereinseintrittswunsch anerkannt.

§ 4 Vereinskonto

Bank: OSPA
BLZ: 135 500 00
Konto: 0201053608
IBAN: DE81 1305 0000 0201 0536 08
BIC: NOLADE21ROS

Überweisungen auf andere Konten werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

  1. Der Austritt aus dem Verein ist den Mitgliedern auf schriftlichen Antrag jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.
  2. Eine Fristüberschreitung der Beitragszahlung gilt als Austrittserklärung. Ein Wiedereintritt im selben Semester ist ausschließlich mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages möglich.
  3. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.

§ 6 Barzahlung

  1. In begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag vor Beginn der Mitgliederversammlung in bar entrichtet werden. Eine reine Fristüberschreitung gilt nicht als Ausnahmefall.

§ 7 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 01.10.2015 beschlossen und tritt am selben Tag in Kraft.
  2. Diese Beitragsordnung wurde von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14.02.2016 geändert und tritt am selben Tag in neuer Fassung in Kraft.

 

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